16. Aug.

Verlängerung der Benennung der UDI-Zuteilungsstellen

Im Zuge des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/939 vom 06. Juni 2019 wurden vier Zuteilungsstellen für die Verteilung von eindeutigen Produktidentifikationen (Unique Device Identifier – UDI) benannt. Die Benennung galt ab dem 27. Juni 2019 für den Zeitraum von fünf Jahren. Die ermächtigten Zuteilungsstellen sind:

  • GS1 AISBL
  • HIBCC (Health Industry Business Communications Council)
  • ICCBBA
  • IFA GmbH (Informationsstelle für Arzneispezialitäten)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2120 vom 30. Juli 2024 sorgt nun für eine Verlängerung der Benennung aller vier Zuteilungsstellen für weitere fünf Jahre, mit Gültigkeit vom 27. Juni 2024 bis zum 27. Juni 2029. Vorab wurden die Kriterien und die Bedingungen für die erneute Benennung durch die Kommission geprüft. Damit ist der weitere Betrieb des UDI-Systems auch für die nächsten Jahre in vollem Umfang gewährleistet.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter info@qip-qm.com.

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