Der am 23. Januar 2024 veröffentlichte Vorschlag zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 in Bezug auf die schrittweise Einführung von EUDAMED, die Informationspflicht im Falle einer Unterbrechung der Versorgung und die Übergangsbestimmungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika wurde nun umgesetzt und als Verordnung (EU) 2024/1860 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Wir fassen die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen:
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