Seit Januar 2020 ist Deutschland das erste Land, in dem Ärzte künftig digitale Apps für Diabetiker, Menschen mit Bluthochdruck oder zur Unterstützenden Behandlung von Physiotherapie verschreiben können.
Diese Apps sind einfach und sicher zu nutzen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfte diese Apps auf Herz und Nieren betreffend der Sicherheit und dem Datenschutz, sowie der Funktionalität und auf Qualität.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung dieser digitalen Gesundheitskompetenz zu unterbreiten. Dadurch soll die bisherige Zettelwirtschaft des Gesundheitswesens abgelöst werden. Bisher erhielten Ärzte mehr Geld für das Versenden eines Faxes als für einen elektronisch erstellten Arztbrief. Des Weiteren bekommen Ärzte hierbei in Zukunft mehr Möglichkeiten mit Kollegen in Kontakt zu treten.
Der Innovationsfond wird vom Bundesgesundheitsministerium um 5 Jahre auf 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Damit sollen die Ansätze schnell und erfolgreich umgesetzt werden.
Für diesen medizinischen Fortschritt sind große Datenmengen erforderlich und Voraussetzung. Das Bundesgesundheitsministerium sorgt dafür, dass in einem Forschungsdatenzentrum die Abrechnungsdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen, pseudonymisiert zusammengefasst und nur auf Antrag für die Forschung anonymisierte Ergebnisse zugänglich gemacht werden.
Oftmals sind in Praxen und Krankenhäusern die verwendeten Soft- und Hardwarekomponenten „historisch gewachsen“. Inselartige Arbeitsabläufe und möglicherweise falsch erfasste Daten sind durchaus möglich. Die daraus entstandenen erheblichen Aufwände fielen sowohl zu Lasten der Versicherten als auch auf die Leistungserbringer des Gesundheitswesens.
Mit dem DVG sollen die Grundlagen für weitere offene und standardisierte Schnittstellen geschaffen werden, so dass Informationen künftig leichter, schneller und auf Basis internationaler Standards ausgetauscht werden können.
Das "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)" ist am 18.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 49 verkündet worden. Entsprechend ist es seit dem 19.12.2019 in Kraft getreten.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
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